Falls Sie sich für eine Psychotherapie bei mir interessieren, dann vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch. Meine telefonische Sprechzeit ist immer dienstags von 10-12 Uhr. Unser Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Hier können Sie sich einen ersten Eindruck machen. Es dauert ca. 50 Minuten. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit mich kennenzulernen, Ihre Beschwerden und Probleme zu benennen und ich bespreche mit Ihnen Ihre Veränderungswünsche und Therapieziele.

Nach diesem Erstgespräch kann ich Ihnen mitteilen, ob ich Ihnen ein Behandlungsangebot machen kann oder Ihnen eine andere Anlaufstelle für Ihre Probleme empfehlen. Nach einer ausführlichen Diagnostik mittels Fragebögen und Test sowie der Erfassung Ihrer persönlichen Lebensgeschichte kann ich Ihnen ein persönliches Behandlungsangebot erstellen. Zunächst wird nach 3-4 sogenannten probatorichen Sitzungen eine Kurzzeit-Therapie mit 12 psychotherapeutischen Sitzungen beantragt. Im weiteren Verlauf wird bei Bedarf die Psychotherapie verlängert. Zu Beginn der Psychotherapie finden die Sitzungen in 1-2 wöchentlichen Abstand statt.  Mit zunehmender Besserung Ihres Befindens und einer Stabilisierung werden die Abstände zwischen den Therapiesitzungen erweitert.

Gesetzlich Krankenversicherte
Die Kosten der Therapie werden nach gemeinsamer Antragsstellung von der Krankenkasse übernommen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Privat Krankenversicherte und Beihilfe
In aller Regel werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen von den Privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Sie sollten sich jedoch zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren oder in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie viele Stunden Psychotherapie vertraglich vereinbart sind.

Selbstzahler
Sollten Sie sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, die Therapie selbst finanzieren zu wollen, dann erstelle ich Rechnungen gemäß der GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten). Dies bedeutet für eine typische Psychotherapiestunde (Einzelbehandlung, 50 Minuten) eine Gebühr von 100,55 € (GOP-Ziffer: 870). Psychotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlungen gemäß § 4 Abs. 14 von der Umsatzsteuer befreit.